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  • 01.11.1999 · Fachbeitrag · Gemeinschaftspraxis

    Bundesfinanzhof: Geringfügige gewerbliche Tätigkeit führt nicht zur Infizierung der freiberuflichen Einkünfte!

    | Wiederholt haben wir darauf hingewiesen: Bei Gemeinschaftspraxen können gewerbliche Einkünfte - zum Beispiel aus dem Verkauf von Prophylaxeartikeln - dazu führen, daß die gesamten freiberuflichen Einkünfte „infiziert“ werden und somit für sämtliche Einkünfte Gewerbesteuer anfällt. In dieser Frage hat jetzt der Bundesfinanzhof am 11. August 1999 (Az: XI R 12/98) ein erfreuliches Urteil gefällt. Danach führen sehr geringe gewerbliche Einkünfte nicht zur gewerblichen Infizierung der freiberuflichen Einkünfte. |