01.11.1999 · Fachbeitrag · Gemeinschaftspraxis
Bundesfinanzhof: Geringfügige gewerbliche Tätigkeit führt nicht zur Infizierung der freiberuflichen Einkünfte!
| Wiederholt haben wir darauf hingewiesen: Bei Gemeinschaftspraxen können gewerbliche Einkünfte - zum Beispiel aus dem Verkauf von Prophylaxeartikeln - dazu führen, daß die gesamten freiberuflichen Einkünfte „infiziert“ werden und somit für s ämtliche Einkünfte Gewerbesteuer anfällt. In dieser Frage hat jetzt der Bundesfinanzhof am 11. August 1999 (Az: XI R 12/98) ein erfreuliches Urteil gefällt. Danach führen sehr geringe gewerbliche Einkünfte nicht zur gewerblichen Infizierung der freiberuflichen Einkünfte. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig