01.05.1999 · Fachbeitrag · Gemischtgenutzte Gebäude
So erreichen Sie einen höheren Schuldzinsenabzug
| Endlich gibt es wieder einmal gute Nachrichten an der „Steuerfront“: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende letzten Jahres drei bahnbrechende Urteile gefällt, die erst kürzlich bekanntgeworden sind. Es geht um die Finanzierung sogenannter gemischtgenutzter Gebäude. Darunter versteht man Gebäude, in denen sich beispielsweise die Praxis und die selbstgenutzte Wohnung befinden. Oder aber in einem Zweifamilienhaus wird eine Wohnung vermietet und die andere selbstgenutzt. Die frohe Botschaft der BFH-Richter in diesen Fällen: Wer es richtig macht, kann Schuldzinsen in stärkerem Umfang als bisher steuerlich abziehen (Urteile vom 27.10.98, Az: IX R 44/95; IX R 19/96; IX R 29/96; Abruf- Nr. 99187, 99188 und 99189). |
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