01.03.2003 · Fachbeitrag · Geringfügig Beschäftigte
Wie ist die Rechtslage ab dem 1. April für Angestellte, die bereits jetzt zwischen 325 und 400 Euro verdienen?
| Ein Leser fragt: „Meine Frau ist seit einem Jahr in meiner Praxis mit einem Verdienst von 400 Euro angestellt. Die Besteuerung erfolgt nach Lohnsteuerkarte und es werden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung abgeführt. Wie ist die Rechtslage ab dem 1. April 2003?“ |
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