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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht

    BGH erlaubt Sozietät auf Probe

    | Vielen Zahnärzten war sicher eine erhebliche Gefahr bei der Aufnahme von Kollegen in eine Gemeinschaftspraxis nicht bekannt. Gab es nämlich mit dem neuen Kollegen Streit, konnte man ihn nur schwer wieder loswerden. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) können (Zahn-)Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Partner auf Probe aufnehmen (Urteil vom 8. März 2004, Az: II ZR 165/02). Dieses für (Zahn-)Ärzte wichtige Urteil wird künftig die Entscheidung über die Aufnahme eines Partners wesentlich erleichtern. |