02.07.2009 | Gesetzesänderung
Krankengeld für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige wieder eingeführt
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte hauptberuflich Selbstständige können ab dem 1. August 2009 wieder das „gesetzliche“ Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit beziehen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag beschlossen (Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften; Abruf-Nr. 092103). Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Selbstständige den allgemeinen Beitragssatz zahlt.
Hintergrund: Selbstständige hatten zum 1. Januar 2009 ihren Anspruch auf „gesetzliches“ Krankengeld verloren (siehe „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 2/2009, S. 10). Sie mussten sich durch eine private Zusatzpolice oder einen speziellen Wahltarif ihrer Krankenkasse absichern. Gerade für ältere Versicherte war dies oft teuer.
Weitere Änderung: Wahltarife dürfen künftig keine „Altersstaffelungen“ mehr enthalten. Die bisherige Praxis der Kassen, altersabhängige Prämienzahlungen in Krankengeldwahltarifen vorzusehen, hatte zu unverhältnismäßigen Belastungen älterer Versicherter geführt.
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