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  • 01.08.2006 | Gesetzesänderungen

    Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wurde wieder eingeschränkt!

    Der Bundestag hat die seit dem 1. Februar 2006 bestehende Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, wieder eingeschränkt: Sie steht auf Grund des Gesetzesbeschlusses vom 1. Juni 2006 nur noch Selbstständigen, Pflegepersonen bzw. außerhalb der EU Beschäftigten offen, die sich nach dem 1. Januar 2004 selbstständig gemacht bzw. die Beschäftigung aufgenommen haben. Alle anderen hätten ihren Antrag bis spätestens zum 31. Mai 2006 – dem Tag vor der dritten Lesung im Bundestag – stellen müssen.  

     

    Weil der Ergänzungsantrag zu dieser Änderung in letzter Minute eingebracht wurde, dürfte davon aber kaum jemand etwas gewusst haben. Damit wurde die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2006 eingeräumte Frist um sieben Monate verkürzt. Das Gesetz soll zum 1. August 2006 in Kraft treten.  

     

    Hinweis: Zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung siehe auch „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 4/2006, S. 21.