01.11.2004 · Fachbeitrag · Gesetzesänderungen
Belege rund um Haus und Hof aufbewahren
| Beauftragen Sie ein Unternehmen mit Arbeiten an Ihrem Grundstück oder Gebäude, müssen Sie seit dem 1. August 2004 zwei Dinge beachten, ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro: Sie müssen sich eine Rechnung ausstellen lassen und die Rechnung oder den Beleg, aus dem die Zahlung der Rechnung hervorgeht, müssen Sie zwei Jahre lang aufbewahren. Diese Pflicht folgt aus dem "Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz". Sie gilt für alle Bau-, Garten- oder Reinigungsarbeiten an Ihrem Grundstück oder Gebäude - auch im Privatbereich! |
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