01.04.1999 · Fachbeitrag · Gesetzesänderungen
Erleichterungen im Personalbereich wurden wieder rückgängig gemacht
| Am 19. Dezember 1998 hat die Regierung das „Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte“ verabschiedet. Dieses Gesetz enthält unter anderem Änderungen des Kündigungsschutzgesetzes, des Entgeltfortzahlungsgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes. Die Änderungen bedeuten insbesondere für „Kleinbetriebe“ wie Zahnarztpraxen eine Verschärfung des bisherigen Rechts. Sie sind zum 1. Januar 1999 in Kraft getreten. |
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