01.07.2007 | Gesetzesänderungen
Europäische Union: Neue Deklarationspflicht für Bargeld bei Ein- oder Ausreise
Ab dem 15. Juni 2007 müssen Reisende mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise in die Europäische Union (EU) oder Ausreise aus der EU anmelden. Die Reisenden trifft damit erstmals eine Anmeldepflicht, die eigenständig und ohne Aufforderung erfüllt werden muss.
Gesamtwert der Barmittel ist maßgeblich
Bei der Berechnung, ob der Schwellenwert von 10.000 Euro überschritten wird, ist der Gesamtwert der von einer Person mitgeführten Barmittel maßgebend. Unerheblich ist eine Splittung der Beträge auf verschiedene Gepäckstücke oder in verschiedene Barmittelarten. Bei der Umrechnung ausländischer Währungen wird dabei der jeweilige Geldkurs am Tag der Ein- oder Ausreise zugrunde gelegt.
Anmeldung bei der Zollstelle
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Barmittel grundsätzlich bei der Zollstelle schriftlich anzumelden, über die in die EU ein- oder ausgereist wird. Anzugeben sind dabei unter anderem:
- der mitgeführte Betrag und die Art der Barmittel (Bargeld, Schecks, Reiseschecks, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine),
- die Personalien des Anmeldepflichtigen,
- die Personalien des Eigentümers und des Empfängers sowie
- der Verwendungszweck und die Herkunft der Barmittel.
In Deutschland überwacht der Zoll die Einhaltung der Anmeldepflicht bei allgemeinen Zollkontrollen und besonderen Barmittelkontrollen bei der Ein- und Ausreise. Daneben führen die mobilen Kontrollgruppen des Zolls im gesamten Bundesgebiet Kontrollen der Reisenden, des mitgeführten Gepäcks und der Beförderungsmittel durch.
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