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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Gesetzesänderungen

    Neuregelung zur Anerkennung von Kosten einer Erstausbildung geplant

    | Finanzminister Hans Eichel plant Änderungen im Einkommen-steuergesetz (EStG), die rückwirkend zum 1. Januar 2004 gelten sollen. Kommt es wie vorgesehen, dann können unter anderem Aufwendungen einer Erstausbildung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies ist von besonderer Bedeutung, da der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung die steuerliche Anerkennung allein davon abhängig macht, ob die Ausbildung beruflich veranlasst ist (siehe hierzu auch "Zahnärzte Wirtschaftsdienst" Nr. 3/2004, Seite 8). |