01.02.2001 · Fachbeitrag · Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2001
Neues zu Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen
| Zum Jahresbeginn sind das neue Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (GTBA) sowie eine veränderte Fassung des Erziehungsgeldgesetzes in Kraft getreten. Die Gesetze bringen eine Reihe von Änderungen für Arbeitgeber mit sich. Welche der Neuerungen bei der Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen auch für Zahnarztpraxen wichtig sind, wird im folgenden Beitrag erläutert*. Einen Überblick über die für Arbeitgeber wichtigen Änderungen beim Erziehungsurlaub haben Sie bereits im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 1/2001 auf der Seite 3 erhalten. |
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