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  • 02.07.2009 | Gestaltungspraxis

    Vermögensnachfolge und Testament - Stolperfallen und Gestaltungshinweise

    von RA Dr. Norbert Kellermann, Kanzlei für Vermögensnachfolge und Erbrecht, Hamburg, www.rechtsanwalt-kellermann.de

    Wer sein Vermögen und seine Angehörigen nicht der gesetzlichen Erbfolgeregelung überlassen möchte, kann seine Wünsche in einem Testament niederlegen. Meistens sind die Versorgung naher Angehöriger, insbesondere des länger lebenden Ehepartners, die steuerliche Optimierung der Vermögensübergabe und die Verhinderung möglicher Erbstreitigkeiten vorrangige Gestaltungsmotive.  

     

    Will man Umfragen glauben, hinterlassen 77 Prozent der Erwachsenen in Deutschland kein Testament. Von den Testamenten, die „gemacht“ werden, wird vermutet, dass die überwiegende Anzahl unwirksam oder - weil sie den letzten Willen des Testierenden nach seinem Tod nicht umsetzen - zumindest unbrauchbar ist. Das betrifft nicht nur Laientestamente, die oft schon an Formalien und mangelnder Beherrschung der juristischen Fachsprache scheitern oder den im konkreten Fall bestehenden Regelungsbedarf nicht erkennen, sondern zum Teil auch anwaltlich begleitete und notariell beurkundete Testamente. Dieser Beitrag zeigt die wesentlichen Überlegungen und Regelungen im Rahmen einer Nachfolgegestaltung speziell aus Sicht eines/r niedergelassenen Zahnarztes/Zahnärztin auf.  

    Denken Sie vom Ergebnis her!

    Eine Nachfolgeregelung sollte „vom Ende her“ gedacht sein. Wer nur einen Ballon steigen lässt, ohne zu überlegen, wo er wieder herunterkommt, oder wer sich auf eine juristische Regelung beschränkt, ohne deren Auswirkungen auf das Nachlassvermögen und die sich in der Praxis daraus später ergebende Situation der Erben zu überprüfen, erreicht in der Regel nicht das gewünschte Ergebnis. Neben allgemeinen Anforderungen an die Gestaltung seiner Vermögensnachfolge muss der Zahnarzt für die familieninterne Übergabe der Praxis oder die Erzielung des gewünschten Verkaufserlöses zudem berufsspezifische Regelungsaspekte berücksichtigen.  

     

    Die Erfahrung zeigt, dass viele nicht wissen, wie sie sich dem Thema „Testament“ nähern sollen, und verdrängen es, wobei sie sich einreden, dass sie keinen Regelungsbedarf hätten: Ihre Familienverhältnisse seien geordnet und im übrigen sei die gesetzliche Erbfolgeregelung gerecht. Dabei wird immer wieder davon ausgegangen, dass zunächst sowieso der Ehegatte alles bekomme und anschließend das Vermögen des länger Lebenden auf die Kinder übergehe. Ein Irrtum! Das folgende Beispiel erläutert die gesetzlichen Rechtsfolgen.