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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Gesundheitsstrukturgesetz

    Aktuelles zur Bedarfszulassung und Praxisveräußerung im gesperrten Gebiet

    | Im zahnärztlichen Bereich sind aufgrund des Gesundheitsstrukturgesetzes eine Reihe von Zulassungsbeschränkungen angeordnet worden. Diesbezügliche Regelungen sehen die §§ 102 und 103 des Sozialgesetzbuches (SGB) V in Verbindung mit den Bedarfsplanungsrichtlinien vor. Nachfolgend geben wir Antworten auf die brennendsten Fragen im Zusammenhang mit den Zulassungsbeschränkungen. |