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  • · Fachbeitrag · GOZ-Novelle

    Bundeskabinett beschließt GOZ-Novelle - Die wichtigsten Änderungen im Überblick

    | Am 21. September 2011 hat das Bundeskabinett der Novelle der GOZ (Kabinettsentwurf) zugestimmt. Jetzt bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrats, damit die neue GOZ wie in der Änderungsverordnung vorgesehen Anfang 2012 in Kraft treten kann. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Anfang November mit der GOZ-Novellierung befassen. Von dessen Zustimmung wird aber allgemein ausgegangen. Der jetzt vorliegende Kabinettsbeschluss enthält im Vergleich zum Referentenentwurf vom 24. März diesen Jahres zahlreiche Änderungen. Der Wunsch nach einer Punktwertanhebung zumindest auf das Niveau der Ärzte (GOÄ) ist jedoch nach wie vor nicht berücksichtigt worden. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen. |

    Wichtige Änderungen im Paragrafenteil

    In der künftigen Fassung des § 4 Abs. 2 GOZ wird das Zielleistungsprinzip wie folgt beschrieben:

    • § 4 Abs. 2 GOZ neue Fassung

    „Für eine Leistung, die Bestandteil oder eine besondere Ausführung einer anderen Leistung nach dem Gebührenverzeichnis ist, kann der Zahnarzt eine Gebühr nicht berechnen, wenn er für die andere Leistung eine Gebühr berechnet. Dies gilt auch für die zur Erbringung der im Gebührenverzeichnis aufgeführten operativen Leistungen methodisch notwendigen operativen Einzelschritte. Eine Leistung ist methodisch notwendiger Bestandteil einer anderen Leistung, wenn sie inhaltlich von der Leistungsbeschreibung der anderen Leistung (Zielleistung) umfasst und auch in deren Bewertung berücksichtigt worden ist.