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  • 09.06.2011 | GOZ-Novelle

    ZAeG ermittelt mögliche Honorarverluste auf Basis des neuen GOZ-Entwurfs

    Die Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft (ZAeG) in Düsseldorf hat den Referentenentwurf zur neuen GOZ anhand der im letzten Jahr online eingereichten Rechnungen auf seine wirtschaftlichen Auswirkungen hin verprobt. Die Statistik umfasst 297.638 Rechnungen aus 2010 mit einem Abrechnungsvolumen von mehr als 68 Mio. Euro. Ein Vergleich der Gebühren zum 2,3-fachen Satz nach aktueller GOZ und nach dem Referentenentwurf führt in der Summe über alle abgerechneten Leistungen zu einem sehr moderaten Honorarzuwachs von 3,24 Prozent. Da die Neufassung des § 5 allerdings vorsieht, dass der 2,3-fache Gebührensatz die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung abbildet, könne sich in der Summe über alle abgerechneten Leistungen ein Honorarverlust von 4,53 Prozent ergeben. Details hierzu sowie zur Honorarentwicklung in einzelnen Bereichen finden Sie unter der Abruf-Nr. 111817.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 1 | ID 145940