01.08.1998 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer
Bundesverfassungsgericht weist Vorlage aus formellen Gründen zurück
| Schlechte Nachrichten für Eigenheimbesitzer und solche, die es werden wollen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Vorlage eines Einzelrichters des Finanzgerichts Niedersachsen zu der Frage, ob die Erhebung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Eigenheimen verfassungsgemäß ist, nicht angenommen. Begründung: Die Vorlage durch den Einzelrichter anstatt durch den kompletten Senat (drei Berufsrichter, zwei ehrenamtliche Richter) ist nicht ausreichend (Beschluß vom 5.5.1998, Az: 1 BvL 24/97). |
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