01.02.1999 · Fachbeitrag · Haftung
Kieferprothese bei fortgeschrittenem Knochenabbau
| Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln stellt sich das Aufbringen einer prothetischen Arbeit (Suprakonstruktion) auf bereits deutlich geschädigte Implantate bzw. den deutlich geschädigten Kiefer als ein massiver Behandlungsfehler dar, weil angesichts der fehlenden stabilen Verankerung im Knochengewebe die Weiterbehandlung jedenfalls hätte unterbleiben müssen. Der Zahnarzt konnte sich nicht mit dem Hinweis entlasten, er hätte den Patienten hinreichend aufgeklärt. Es ist nämlich allgemein anerkannt, daß die Einwilligung eines Patienten in eine fehlerhafte Behandlung grundsätzlich unwirksam ist. Auch war die Belehrung nicht zu Beginn der Behandlung vorgenommen worden, sondern erst sehr viel später, nämlich am Tag der zweiten Implantatstaffel, nachdem dem Patienten bereits fünf Monate vorher fünf Implantate eingesetzt worden waren. Der Zahnarzt war verpflichtet, dem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 DM zu zahlen. |
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