01.06.1998 · Fachbeitrag · Haftung
Weisheitszahnextraktion: Klären Sie Ihre Patienten stets über die Risiken der Nervschädigung auf
| Ein Zahnarzt muß seinen Patienten vor einer Weisheitszahnextraktion im Unterkiefer darauf hinweisen, daß es durch die Extraktion oder durch das Injizieren des Betäubungsmittels zu Nervschädigungen kommen kann, und zwar insbesondere zur Verletzung des Nervus lingualis. Dies ist erforderlich, obwohl die Wahrscheinlichkeit einer Komplikation im Promillebereich liegt. Weist der Zahnarzt in seiner Grundaufklärung hierauf nicht hin, macht er sich schadenersatzpflichtig (Hans. OLG Hamburg, Urteil vom 27.2.1998, Az: 1 U 131/97). (Abruf-Nr. 98449) |
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