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  • 08.10.2009 | Haftungsrecht

    Rechtsfragen bei Patientenfahrten als Serviceleistung der Praxis

    von RA Jens Vogelsang, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Referendarin Annette Greulich, Kanzlei am Ärztehaus, Münster

    Als Serviceleistungen für ihre Patienten bieten Zahnarztpraxen zum Teil auch Beförderungsleistungen an. So werden Patienten zum Beispiel nach einer Implantation oder einem chirurgischen Eingriff nach Hause gefahren oder sie werden von einem Fahrer des Fremdlabors wegen bestimmter zahntechnischer Arbeiten zum Labor gebracht und/oder abgeholt. Dass diese Aktivitäten auch einen rechtlichen Hintergrund haben, wird häufig nicht reflektiert. Dabei stellt sich vor allem die Frage, wie bei einem Unfall die Haftung geregelt ist.  

    Ist ein Personenbeförderungsschein notwendig?

    Das Personenbeförderungsgesetz(PBefG) regelt die Fälle, in denen ein Personenbeförderungsschein erforderlich ist. Eine Genehmigungspflicht der Personenbeförderung besteht, wenn Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig mit Kraftfahrzeugen befördert werden. Als Entgelt ist jede Gegenleistung für die Beförderung anzusehen. Geschäftsmäßig ist die Personenbeförderung dann, wenn der Beförderer die Fahrten regelmäßig oder zumindest wiederholt durchführt.  

     

    Da die Patientenfahrten in der Regel wiederholt, also geschäftsmäßig durchgeführt werden, wäre hierfür eigentlich ein Personenbeförderungsschein erforderlich. Von dieser Verpflichtung befreit sind allerdings Fahrten, die „unentgeltlich mit einem PKW erfolgen, in dem nicht mehr als sechs Personen, einschließlich des Fahrers“, befördert werden können (§ 1 Nr. 3 der „Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes“). Zahnarztpraxen bzw. Labore sollten Patienten demnach nur in PKW mit maximal sechs Sitzplätzen befördern und kein Entgelt für den Transport verlangen.  

    Wer haftet bei einem Unfall?

    Für den Zahnarzt bedeutend ist die Frage, ob bzw. in welchem Umfang er den Patienten im Falle eines Unfalls haftet. Die haftungsrechtlichen Beziehungen bzw. Konsequenzen im Detail sind relativ komplex und für den juristischen Laien schwer nachvollziehbar. Nachfolgend werden die Rechtsfolgen daher nur in den wesentlichen Zügen erläutert, um Sie hinreichend für mögliche Konsequenzen zu sensibilisieren.