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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Honorarverteilungsmaßstab

    LSG Berlin: Honorarrückforderungen der KZV waren rechtswidrig

    | Das Landessozialgericht (LSG) Berlin hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2001 (Az: L 7 B 38/01 ER) in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes einen Beschluss des Sozialgerichts Berlin aufgehoben und damit einen von der KZV Berlin an den klagenden Zahnarzt versandten Honorarrückforderungsbescheid für die Jahre 1997 bis 1999 zunächst zu Fall gebracht. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus. |