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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Immobilien

    Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand - die neue Rechtslage

    | Wird ein Gebäude renoviert, instandgesetzt, modernisiert oder aus- bzw. umgebaut, so stellt sich stets die Frage, ob und wie die Aufwendungen dafür steuerlich geltend gemacht werden können. Dies hängt regelmäßig davon ab, ob es sich um so genannte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder um Erhaltungsaufwand handelt. Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 hat der Gesetzgeber einschlägige Regelungen modifiziert, da der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zu dieser Abgrenzungsproblematik im Jahr 2001 grundlegend geändert hat. Der Beitrag zeigt auf, welche Grundsätze für welche Zeiträume anzuwenden sind. |