01.03.2001 · Fachbeitrag · Immobilien- und Wertpapiergeschäfte
War die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist verfassungswidrig?
| Der Bundesfinanzhof muss klären, ob die Neuregelung des § 23 Einkommensteuergesetz (Verlängerung der Spekulationsfristen) verfassungsgemäß war. Diese Frage stellt sich, weil das Gesetz erst am 24. März 1999 beschlossen wurde, aber rückwirkend zum 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist. Hoffen können Steuerzahler, die zwischen dem 1. Januar und 24. März 1999 |
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