01.09.2003 · Fachbeitrag · Instandsetzung und Modernisierung von Mietimmobilien
Aktuelles BMF-Schreiben zur Gebäudesanierung veröffentlicht
| Endlich einmal eine gute Nachricht von der Steuerfront: Nach den Planungen der Bundesregierung soll die eigentlich erst für das Jahr 2005 beschlossene letzte Stufe der Steuerreform auf das Jahr 2004 vorgezogen werden. Um mehr Schwung in die Wirtschaft zu bekommen, soll der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 42 Prozent gesenkt werden. Dieser greift dann allerdings bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.152 Euro (bei Zusammenveranlagung 104.304 Euro). Außerdem soll der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von 7.235 Euro auf 7.664 Euro (bei Zusammenveranlagung von 14.470 Euro auf 15.328 Euro) ansteigen. Damit wird sich die Steuerbelastung ab dem Jahr 2004 bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 110.000 Euro (Alleinstehende etwa 55.000 Euro) um rund 7,5 Prozent mindern, wenn die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag mitgerechnet werden. |
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