01.09.2000 · Fachbeitrag · Kammergericht Berlin
Ein Dentallabor darf Kostenvoranschläge für Zahnersatz auf Basis eines Heil- und Kostenplanes erstellen
| Ein Dentallabor betrieb ein „Informations-Zentrum“ und bot Patienten eine Beratung über „preiswerten bis hochwertigen Zahnersatz“ an. Als Voraussetzung für diese Beratung wurde in der Werbung angegeben, dass der Zahnarzt dem Patienten Zahnersatz empfiehlt und bereits einen Heil- und Kostenplan erstellt hat. |
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