01.03.2003 · Fachbeitrag · Kapitalanlage
Bundesgerichtshof: Zeichnungsgebühr der Banken für Aktien-Neuemissionen ist zulässig
| Banken dürfen von ihren Kunden, die sich an der Zeichnung von Aktien- Neuemissionen beteiligen, Zeichnungsgebühren zur Abdeckung ihrer Bearbeitungskosten verlangen - und zwar auch dann, wenn den Kunden wegen einer Überzeichnung der Neuemission Aktien nicht zugeteilt werden. So urteilte der Bundesgerichtshof am 28. Januar 2003 (Az: XI ZR 156/02) und hob zwei anderslautende Entscheidungen der Vorinstanzen auf. Damit ist die Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse gescheitert, die eine - nach Ansicht der BGH-Richter mäßige - pauschale Zeichnungsgebühr in Höhe von 5 Euro verlangt hatte. |
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