01.10.2000 · Fachbeitrag · Kapitalanlage
Spekulation mit fremder Währung ist steuerpflichtig
| Wer als Privatmann Wertpapiere innerhalb eines Jahres kauft und wieder verkauft, muss den Gewinn versteuern, wenn dieser über der Spekulationsfreigrenze von 1.000 DM liegt. Ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft liegt laut Bundesfinanzhof (BFH) auch dann vor, wenn zu Lasten eines DM-Kontos ein Guthaben in ausländischer Währung auf einem Fremdwährungskonto gebildet und dieses Fremdwährungsguthaben innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr gegen ein höheres Guthaben in DM (oder in eine andere Währung) rückgetauscht wird. Auf die Spekulationsabsicht kommt es dabei nicht an. |
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