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  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · Kapitalanlage

    Verfahren vor dem Bundesfinanzhof: Ist die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig?

    | Gehören auch Sie zu den Kapitalanlegern, die vom Börsen-Boom profitiert und erst einmal „Kasse“ gemacht haben? Dann ist ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) für Sie besonders interessant. Der BFH muss sich darin mit der Frage befassen, ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapierverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr gegen die Verfassung verstößt. Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hält die Regelung entgegen der Ansicht des Klägers zwar für verfassungsgemäß, hat aber die Revision vor dem BFH zugelassen. Der Steuerzahler rügt die Vollzugsmängel bei der Erfassung der Spekulationsgewinne durch die Finanzämter. Die daraus resultierende „Belastungsungleichheit“ stellt für ihn einen Verfassungsverstoß dar. |