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  • 01.09.1998 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen

    Berlin-Darlehen: Kündigung ist nicht steuerschädlich

    | Die Steuerermäßigung der Berlin-Darlehen wurde seinerzeit unter der Bedingung gewährt, daß eine vorzeitige Darlehensrückzahlung grundsätzlich nicht stattfindet. Nach einem im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ergangenen Erlaß des Hessischen Finanzministers sind jetzt steuerunschädliche Darlehenrückzahlungen nach Ablauf von zehn Jahren zulässig. Voraussetzung ist jedoch, daß die Initiative für die Kündigung vom Darlehensnehmer selbst ausgeht und der noch offene Restbetrag vorzeitig zurückgezahlt wird (Erlaß vom 14.5.1997, Az: S1976A-5-IIB11, DB 1997, 1952). |