01.01.1998 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen
Fiskus bittet geschädigte Ambros-Anleger zur Kasse
| Der Bundesgerichtshof (BFH) hat entschieden, daß Anleger der im Jahr 1991 zusammengebrochenen Ambros S.A. die ihnen gutgeschriebenen Renditen als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuern müssen. Betroffen sind zum einen Anleger, die Renditen tatsächlich ausgezahlt bekommen haben. Aber auch diejenigen, die die von Ambros gutgeschriebenen Renditen „stehengelassen“ hatten, müssen für - nur auf dem Papier vorhandene - Renditen Steuern (nach)-zahlen. |
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