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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen

    Keine Schenkungsteuer bei gemeinsamer Geldanlage

    | Wer von einem anderen Geld nur für die gemeinsame Anlage auf einem Festgeldkonto erhält, braucht keine Schenkungsteuer zu bezahlen - so der Bundesfinanzhof (BFH). Eine Schenkung liegt nur vor, wenn der Anleger das Geld endgültig behalten und darüber frei verfügen darf. Das sei nicht der Fall, wenn mehrere Personen lediglich eine Anlage auf einem Konto tätigen, um eine bessere Rendite zu erzielen, und der Kontoinhaber die Anlagebeträge seiner Mitanleger anschließend wieder herausrücken muß. Daß im zugrundeliegenden Fall die Freundin den Betrag auf das Festgeldkonto überwiesen hatte und daß Sie für dieses Konto eine Bankvollmacht hatte, spielte nach Ansicht des BFH keine Rolle (Urteil vom 7.10.1998, Az: II R 30/97). (Abruf-Nr. 99210) |