08.04.2010 | Kapitalanlagen
Neuer Erlass zur Abgeltungsteuer enthält wichtige Aspekte für Ehegatten
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat rund ein Jahr nach Einführung der Abgeltungsteuer einen Anwendungserlass veröffentlicht, der wichtige Einzelfragen für Ehegatten regelt (Schreiben vom 22.12.2009, Az: IV C 1 - S 2252/08/10004, Abruf-Nr. 100309).
Die Übertragung von Wertpapieren zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonten bei Ehegatten ist unentgeltlich und löst keinen Kapitalertragsteuerabzug als Veräußerungsvorgang aus. Die Bank muss den Vorgang allerdings dem Finanzamt melden - es sei denn, es werden Altbestände übertragen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen.
Eine rückwirkende Erstattung bereits einbehaltener Kapitalertragsteuer ist auch im Jahr der Eheschließung aufgrund eines gemeinsamen Freistellungsauftrags möglich. Damit wird das Paar rückwirkend ab dem 1. Januar als verheiratet eingestuft.
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