01.04.1999 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen
So entkommen Sie der Mindeststeuer
| Für weitsichtige Steuerzahler hat die Bundesregierung nun ein „Schlupfloch“ geschaffen. Wer bis zum Ende des nächsten Jahres Anteile an einer Verlustzuweisungsgesellschaft kauft, kann diese Verluste weiter voll steuerlich abziehen. Ab dem 1. Januar 2001 ist dieser Abzug nur noch in den sehr engen Grenzen der Mindestbesteuerung möglich. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist, daß die Verlustzuweisungsgesellschaft ihre Investitionsentscheidung bereits vor dem 5. März 1999 getroffen hat und in ihrer Werbung nicht ausdrücklich auf die steuerliche Abzugsfähigkeit hinweist. Wir werden solche Verlustzuweisungsgesellschaften ermitteln und Ihnen in den nächsten Ausgaben vorstellen. |
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