01.01.1999 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten
„Ein-Prozent-Regelung“ rechtlich nicht zu beanstanden
| Das Finanzgericht (FG) Münster hat ein erstes Verfahren zur „Ein-Prozent-Regelung“ zu Ihrem Nachteil entschieden (Urteil vom 6.5.1998, Az: 4 K 6059/97 E, EFG 1998, 1252). Das FG kommt zu dem Ergebnis, daß die seit dem 1. Januar 1996 geltende Regelung, nach der der private Nutzungsanteil eines ansonsten betrieblich genutzten Pkw mit einem Prozent des Listenpreises versteuert werden muß, rechtlich nicht zu beanstanden ist. Dies war aber nur die erste „Schlacht“, da vor anderen Finanzgerichten noch Verfahren laufen. Diese sind an die Entscheidung aus Münster nicht gebunden. |
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