01.01.2004 · Fachbeitrag · Kooperationen
Alte Kooperationsform wieder neu im Brennpunkt: Die Praxisgemeinschaft (Teil 1)
| Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. April 2003 (Az: II ZR 56/02) hat die zahnärztliche Kooperation in Form der Praxisgemeinschaft erheblich an Bedeutung gewonnen. Nach dieser Entscheidung haftet ein Partner, der in eine bestehende Gemein-schaftspraxis eintritt, für bereits bestehende Verbindlichkeiten der Gemeinschaftspraxis. Zwar besteht die Möglichkeit, intern zwischen den Partnern einen entsprechenden Haftungsausschluss zu vereinbaren; dieser ist jedoch nur so viel wert wie die entsprechende Zahlungsfähigkeit der Vertragspartner. Weil im Zusammenhang der Umwandlung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis gleichfalls mit einer schärferen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung zu rechnen ist, lohnt es sich mehr denn je, über die Alternative einer Praxisgemeinschaft nachzudenken. |
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