01.02.2002 · Fachbeitrag · Kooperationen
Endgültiges „Aus“ für das „Zwei-Stufen-Modell“
| Endgültiges „Aus“ für das „Zwei-Stufen-Modell“ Das bei der Aufnahme eines Partners häufig praktizierte „Zwei-Stufen-Modell“ gehört endgültig der Vergangenheit an. Zum 1. Januar 2002 ist nämlich das „Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts“ in Kraft getreten, aus dem sich unter anderem ergibt, dass der Gewinn aus der Veräußerung eines Teils eines Anteils an einer Gemeinschaftspraxis nicht mehr tarifbegünstigt ist, sondern als laufender und damit voll zu versteuernder Gewinn eingestuft wird. Auch der Veräußerungsfreibetrag von maximal 51.200 EUR wird in diesem Fall nicht mehr gewährt. Beim „Zwei-Stufen-Modell“ wurde - nachdem zunächst zum Beispiel fünf Prozent (nicht steuerbegünstigt) an den s„Junior“ übertragen wurden - im zweiten Schritt ein Teil eines Anteils an einer Gemeinschaftspraxis (steuerbegünstigt) veräußert (zum Beispiel 45 Prozent der verbliebenen 95-prozentigen Beteiligung des Seniors; siehe dazu auch „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 10/2001, S. 3 f.). Welche Modelle nun bei der „Aufnahme eines Partners“ aus steuerlicher Sicht empfehlenswert sind, werden wir in einer der nächsten Ausgaben aufzeigen. |
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