01.06.2003 · Fachbeitrag · Kooperationen
Kein Ausschluss aus der (zahn-)ärztlichen Gemeinschaftspraxis bei beiderseitigem Fehlverhalten
| Ein Gesellschafter kann nur dann aus einer Gemeinschaftspraxis ausgeschlossen werden, wenn keine weniger drastische Maßnahme zur Verfügung steht und das Zerwürfnis überwiegend ihm anzulasten ist. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 31. März 2003 (Az: II ZR 8/01; Abruf-Nr. 031154 unter www.iww.de) entschieden. |
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