01.02.2002 · Fachbeitrag · Kooperationen
Kein steuerbegünstigter Übergangsgewinn beim Wechsel zur Bilanzierung vor Buchwert-Einbringung einer Praxis
| Geht ein Zahnarzt vor der Buchwert-Einbringung seiner Einzel- in eine Gemeinschaftspraxis von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (Bilanzierung) über, so hat er keinen Anspruch auf Verteilung des dabei entstehenden Übergangsgewinns auf drei Jahre. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 13. September 2001 entschieden (Az: IV R 13/01; Abruf-Nr. 020013). |
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