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  • 06.05.2009 | Lebensversicherung

    Zu früher Rückkauf der Lebensversicherung führt zur Besteuerung der Zinsen

    Aus Liquiditätsgründen wird die vertraglich vereinbarte Laufzeit von Lebensversicherungen häufig nicht bis zum Ende durchgehalten. Die Versicherung wird dann unter Umständen vorzeitig gekündigt und von der Gesellschaft zurückgekauft, was jedoch für den Verkäufer finanzielle und steuerliche Nachteile mit sich bringt. So ist in der Regel der von der Versicherung gezahlte Rückkaufswert niedriger als die Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge.  

     

    Doch damit nicht genug: Mit rechtskräftigem Urteil vom 18. November 2008 (Az: 12 K 10521/05) hat das Finanzgericht Niedersachsen nun entschieden, dass bei Kapitallebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen und vor Ablauf von 12 Jahren zurückgekauft werden, die angesparten Zinsen voll steuerpflichtig sind. Nach Ansicht des Gerichts kommt es dabei nicht auf die Kündigungsmotivation des Kunden an. Im entschiedenen Fall wollte der Kunde Verluste vermeiden, weil er eine Insolvenz des Versicherers befürchtete. Nach Ansicht des Gerichts besteht die Steuerpflicht der Sparanteilszinsen selbst dann, wenn der Rückkaufswert geringer ist als die eingezahlten Beiträge.  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 24 | ID 126571