01.02.2002 · Fachbeitrag · Leserforum
„Besteht die Pflicht zur Herausgabe aller Röntgenunterlagen an die Krankenkasse?“
| Ein Leser schreibt: „Bei einer Patientin, die über die Postbeamten-Krankenkasse versichert ist, sollte durch einen die Kasse beratenden Zahnarzt eine Begutachtung durchgeführt werden. Einige Monate später schrieb die Postbeamten-Krankenkasse der Patientin, sie möchte dem beratenden Zahnarzt zusätzlich noch die Röntgenunterlagen zur Verfügung stellen. Da das Anschreiben der Postbeamten-Krankenkasse sehr pauschal gehalten war, forderte ich diese auf, konkret die begehrten Röntgenaufnahmen zu benennen, da die Patientin seit 1989 meine Praxis zur Behandlung aufsucht und die Krankenkasse lediglich eine Behandlung aus dem Jahre 2000 begutachten lassen will. Daher meine Frage: Hat die Krankenkasse Anspruch auf Einsicht aller Röntgenaufnahmen oder nur auf die des aktuellen Beurteilungsziels?“ |
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