01.04.2000 · Fachbeitrag · Leserforum
Ist die Gründung einer überregionalen Praxisgemeinschaft erlaubt?
| Ein Zahnarzt schreibt uns: „Zusammen mit einem älteren Kollegen möchte ich eine überregionale Praxisgemeinschaft gründen. Der Kollege will in einigen Jahren in den Ruhestand gehen und hat seine Praxis an meinem Wohnort. Meine Praxis befindet sich im 14 km entfernten Nachbarort. Ich möchte einige meiner Patienten, die ebenfalls in meinem Wohnort ansässig sind, in der Praxis des Kollegen behandeln und umgekehrt. Das Ganze ist als Übergangslösung geplant und ich möchte langfristig in die Praxis des Kollegen wechseln, wenn dieser in den Ruhestand geht. Eventuell werde ich dann einen Partner aufnehmen. Meine Frage lautet daher: Ist eine solche überregionale Praxisgemeinschaft berufsrechtlich gestattet?“ |
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