01.05.2000 · Fachbeitrag · Leserforum
Ist eine Überentnahme unschädlich, wenn für das Praxiskonto nur 4.000 DM Zinsen angefallen sind?
| Ein Leser schreibt: „Im `Zahnärzte-Wirtschaftsdienst´ Nr. 2/2000 haben Sie über die Neuregelung des Schuldzinsenabzuges beim Zwei-Konten-Modell berichtet. Dabei ist mir eine Sache noch nicht ganz klar geworden: Ist eine Überentnahme vom Praxiskonto nur dann schädlich, wenn die Zinsen höher als 4.000 DM sind? Anders gefragt: Ist es gleichgültig, ob eine Überentnahme stattgefunden hat oder nicht, wenn weniger als 4.000 DM Zinsen im Jahr für das laufende Praxiskonto angefallen sind? Außerdem interessiert mich, ob es möglich ist, zum Beispiel über mehrere Monate aufgelaufene Laborrechnungen, Gehaltsabrechnungen etc. über ein Darlehen zu finanzieren, um auf dem laufenden Praxiskonto Liquidität für Privatentnahmen zu schaffen und die Zinsen so in die Praxis zu verlagern.“ |
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