01.09.2000 · Fachbeitrag · Leserforum
Prämien für Praxisausfall-Versicherung können teilweise Betriebsausgaben sein
| Ein Leser fragt: „Mir ist eine Praxisausfall-Versicherung angeboten worden, die mir bei Krankheit, Unfall oder Quarantäne ein Tagegeld von 600 DM bei einer Karenzzeit von fünf Tagen zahlen würde. Mitversichert ist die Schließung der Praxis durch Brand, Raub, Leitungswasser und Vandalismus. Kann ich die Jahresprämie als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen?“ |
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