01.07.2001 · Fachbeitrag · Leserforum
Wie werden Jubiläumszuwendungen steuerlich behandelt?
| Ein Leser schreibt: „Im Jahr 2000 hatten wir zehnjähriges Praxisjubiläum. Daher bekamen die Helferinnen eine nach der Dauer ihrer Praxiszugehörigkeit gestaffelte Sonderzuwendung (zum Beispiel für zehn Jahre 1.000 DM, für vier Jahre 400 DM etc.). Unser Steuerberater hat die Sonderzahlung normal versteuert, deshalb wurde sie auch nicht extra auf der Lohnsteuerkarte aufgeführt. Nachdem eine Helferin ihre Einkommensteuererklärung eingereicht hatte, wurde ihr vom Finanzamt mitgeteilt, dass die Sonderzahlung auf der Lohnsteuerkarte separat ausgewiesen werden muss. Außerdem möchte das Finanzamt wissen, ob es sich um eine Zahlung anlässlich des Praxisjubiläums oder anlässlich der Dauer der Praxiszugehörigkeit gehandelt hat. Warum ist das wichtig?“ |
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