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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · Liquidität schaffen

    Praxisdarlehen des mitarbeitenden Angehörigen

    | Die Beschäftigung des Ehegatten oder eines anderen nahen Angehörigen in der Praxis ist regelmäßig wirtschaftlich und steuerlich sinnvoll. Allerdings hat die Auszahlung des Gehalts den Nachteil, daß der Praxis hierdurch - mitunter dringend benötigte - Liquidität verloren-geht. Statt sich nun das benötigte Geld per Bankkredit zu besorgen, sollte überlegt werden, ob das Gehalt nicht wieder in die Praxis zurückfließen kann. Das kann einerseits durch eine Schenkung des Arbeitnehmers erfolgen. In einem solchen Fall wäre die steuerliche Anerkennung des Arbeitsverhältnisses mit dem Angehörigen aber akut gefährdet. Besser ist es daher, wenn der Angehörige dem Zahnarzt das Gehalt wieder als Darlehen zur Verfügung stellt. Dazu könnte das Gehalt zunächst ausgezahlt und anschließend als Darlehen wieder überlassen werden. Es reicht aber auch aus, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich vereinbaren, daß der Anspruch auf Auszahlung des Gehalts in eine Darlehensforderung umgewandelt wird. Mit Hilfe des Modells kann zudem die Steuerlast reduziert werden. |