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  • 01.09.2006 | Lohn und Gehalt

    Überzahlte Krankenbezüge des Arbeitgebers sind als Arbeitslohn zu versteuern

    Durch das Arbeitsverhältnis veranlasste Leistungen des Arbeitgebers führen auch dann zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn sie ohne Rechtsgrundlage gezahlt worden sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 4. Mai 2006 (Az: VI R 19/03) entschieden (Urteil unter www.iww-onlineservice.de Abruf-Nr. 061886).  

     

    In dem vom BFH entschiedenen Fall ging es um Krankenbezüge, die ein Arbeitnehmer auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Lohnfortzahlung erhalten hatte. Weil er rückwirkend Erwerbsunfähigkeitsrente erhielt, wurde er später in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht zur teilweisen Rückzahlung der Krankenbezüge an den Arbeitgeber verpflichtet. Trotz der späteren Rückzahlung sind die Krankenbezüge zunächst als Arbeitslohn zu versteuern. Die tatsächlich geleistete Rückzahlung kann der Arbeitnehmer dann im Jahr der Rückzahlung steuermindernd geltend machen.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 19 | ID 95371