01.01.2003 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Benzingutscheine bis Ende März einlösen
| Im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 10/2002 haben wir Sie auf der Seite 19 auf die Möglichkeit der lohnsteuerfreien Ausgabe von „Benzingutscheinen“ an Arbeitnehmer hingewiesen. Wie uns bekannt wurde, verweigerten allerdings einige Finanzämter die Anerkennung von Benzingutscheinen als Sachbezüge, wenn diese nicht die genaue Kraftstoffmenge und -bezeichnung enthalten - also zum Beispiel die Angabe „Gutschein über 20 Liter Diesel“. In diesem Fall kann der Gutschein allerdings keinen Euro-Betrag mehr enthalten, was in der Praxis zu Problemen führt, da dann ja bei Ausgabe noch nicht klar ist, zu welchem Euro-Betrag der Gutschein eingelöst wird. |
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