01.05.2005 | Lohnsteuer
Gehaltserhöhungen attraktiv gestalten
So erfreulich eine Gehaltserhöhung auf den ersten Blick scheint, so ernüchternd ist später das Ergebnis auf dem Gehaltszettel Ihres Arbeitnehmers. Steuern und Sozialabgaben „fressen“ einen Großteil der Erhöhung auf. Und auch für Sie als Arbeitgeber steigt der Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen spürbar. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Arbeitnehmer finanziell besser stellen können, ohne dass der Fiskus oder die Sozialversicherung die Freude zu sehr dämpfen.
Die klassische Gehaltserhöhung
Bei einer üblichen Gehaltserhöhung, bei der Sie dem Arbeitnehmer monatlich einen bestimmten Geldbetrag mehr zahlen, kommt oft gerade einmal die Hälfte netto bei Ihrem Mitarbeiter an. Zusätzlich müssen Sie höhere Beiträge zur Sozialversicherung leisten.
Beispiel
ZMV A (ledig, keine Kinder) verdient bisher 3.000 Euro brutto monatlich. Zahnarzt Z spendiert ihr ab dem 1. April 2005 eine Gehaltserhöhung auf 3.200 Euro. Da das Gehalt unter den Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung liegt, müssen A und Z in voller Höhe Sozialabgaben auf die 200 Euro zahlen. Im Vergleich sieht das so aus:
Von der Gehaltserhöhung verbleiben A also lediglich rund 83 Euro. Der Arbeitgeber zahlt rund 42 Euro mehr an Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Die Erhöhung löst somit Abgaben (Lohnsteuer und Sozialversicherung) von 160 Euro aus. |
Steuersparende Gestaltungen
Es sind also intelligente Gestaltungen gefragt, um die Abgabenlast dauerhaft zu senken. Nachfolgend haben wir für Sie einige Gestaltungsmöglichkeiten zusammengestellt, mit denen eine „alternative“ Gehaltserhöhung für Arbeitnehmer lukrativ und für Arbeitgeber bezahlbar bleibt.
Pauschal versteuerter Fahrtkostenersatz
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