01.12.1998 · Fachbeitrag · Miete
Umbau nach Erbschaft
| Investiert ein Erbe innerhalb von drei Jahren nach dem Erbantritt mehr als 15 Prozent des vom Erblasser ursprünglich gezahlten Kaufpreises in die Mietimmobilie (für Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten) handelt es sich ebenfalls um sofort abziehbare Werbungskosten. Die beim entgeltlichen Erwerb übliche Regelung, diesen sogenannten „Anschaffungsnahen Aufwand“ den Herstellungskosten zuzurechnen, gilt im Falle des unentgeltlichen Erwerbs nicht. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig