01.09.2002 · Fachbeitrag · Miete
Wasserrohrbruch in gemieteten Praxisräumen: Muss der Vermieter für den Schaden aufkommen?
| Ein Leser fragte: „In meinen angemieteten Praxisräumen hat es kürzlich einen Wasserrohrbruch gegeben, die Praxis musste daraufhin sieben Tage geschlossen bleiben. Eine Praxisausfallversicherung habe ich nicht abgeschlossen. Muss mir der Vermieter den Schaden ersetzen?“ |
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