01.07.2002 · Fachbeitrag · Mietimmobilien
Steuerzahlerfreundliche Entscheidung zum „anschaffungsnahen Aufwand“
| Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen seine Rechtsprechung zum so genannten „anschaffungsnahen Aufwand“ beim Erwerb von vermieteten Immobilien geändert. Die Entscheidungen fällte der BFH zwar bereits im September letzten Jahres (Urteile vom 12.9.2001, Az: IX R 39/97 und IX R 52/00), veröffentlicht aber wurden sie erst Mitte Juni diesen Jahres. Aber: Besser spät als nie, denn die Entscheidungen sind durchaus steuerzahlerfreundlich - auch wenn sie noch reichlich Platz für Auslegungsfragen lassen. |
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